Mehr Geld vom Arbeitgeber für die Rente

Für Arbeitnehmer, die betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung betrieben, ergeben sich ab dem 1.1.2022 Neuerungen.

Arbeitsrecht Flensburg Jochen P. Kunze

Betriebliche Altersvorsorge 2022

15% Pflichtzuschuss zugunsten der Arbeitnehmer

Ab 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder betrieblichen Altersvorsorge gewähren. Diese Verpflichtung gilt, wenn die betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.

Zuschuss auch für alte Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge

Das gesetzliche Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung gilt nicht mehr nur für Neuverträge, sondern von nun an auch Bestandsverträge.

Nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)

Ab dem 1. Januar 2022 tritt nämlich die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Dieses verpflichtet Arbeitgeber dazu, einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder bAV zu zahlen, wenn diese in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.

Vorteile auch für Arbeitgeber

Folge des Zuschuss  für den Arbeitgeber ist, daß er Sozialversicherungsbeiträge einspart, denn ein Teil des Bruttolohns wird in bAV-Beiträge umgewandelt. Bislang galt die Zuschussregelung nur für neue Verträge ab dem Stichtag 1. Januar 2019. Nun wird der Zuschuss auch für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtend. Damit erhalten mehr Arbeitnehmer ein Anrecht auf einen Zuschuss.

Verträge prüfen

Mit der neuen Regelung können Arbeitgeber vor einer Herausforderung stehen. Hat der Arbeitgeber mehrere Anbieter zugelassen oder seinen Mitarbeitern die Produkt- und Anbieterauswahl überlassen, muss er nun eine gesonderte Prüfung jedes einzelnen Vertrags vornehmen und Änderungsvereinbarungen schließen.

Bei Gehältern unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung – spart der Arbeitgeber im Fall einer Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 19 Prozent ein. Deshalb kann eine Aufstockung auf einen pauschalen Zuschuss von 20 Prozent nicht nur für den Arbeitnehmer attraktiv sein. Denn der Arbeitgeber steigert damit die eigene Attraktivität und die Mitarbeitermotivation.

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